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Bundestagswahlen
An dieser Stelle finden Sie einige Hinweise/Erklärungen rund um das Thema Bundestagswahl. Wir führen diese Seite nur in kurzer knapper Form. Ausführlich wird dieses Thema im Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration und im Bundeswahlgesetz bzw. der Bundeswahlordnung behandelt.
Allgemeines zu der Wahl
Durch die Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages bestimmt. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ.
Dem Deutschen Bundestag gehören kraft Gesetzes insgesamt 598 Abgeordnete an. Davon werden 299 in Wahlkreisen (29 Wahlkreise in Niedersachsen) und 299 nach den Landeslisten gewählt.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Artikel 38 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Wer kann gewählt werden?
Wälbar ist, wer am Wahltage
• Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und
• das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.
Nicht wählbar ist
• wer nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder
• wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind Deutsche, die am Wahltag
• das 18. Lebensjahr vollendet haben,
• seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist
• wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,
• derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst,
• wer sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet.
Wie wird gewählt?
Die Bundestagsabgeordneten werden nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen (siehe Stimmzettel), eine "Erststimme" und eine "Zweitstimme".
Mit der "Erststimme" wird entschieden, welche oder welcher Abgeordnete für einen bestimmten Wahlkreis in den Deutschen Bundestag kommt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt (Personenwahl = Mehrheitswahlsystem).
Die "Zweitstimme" gilt für die Wahl der Landesliste einer Partei und ist die maßgebende Stimme für die Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien; sie entscheidet also über die Stärke der Fraktionen im Deutschen Bundestag.
Hier finden Sie Beispiele für korrekt bzw. falsch ausgefüllte Stimmzettel.
Wann wird gewählt?
Die Bundestagswahl findet grundsätzlich alle vier Jahre statt – die Wahlperiode kann sich jedoch im Falle der Auflösung des Bundestages verkürzen oder im Verteidigungsfall verlängern. Die nächste Wahl ist im Jahr 2009.
Quellen: Landeswahlleiter Niedersachsen und Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration