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Landtagswahlen
An dieser Stelle finden Sie einige Hinweise/Erklärungen rund um das Thema Landtagswahl in Niedersachsen. Wir führen diese Seite nur in kurzer knapper Form. Ausführlich wird dieses Thema im Niedersächsischen Landeswahlgesetz (NLWG) bzw. in der Niedersächsischen Landeswahlordnung (NLWO) behandelt.
Allgemeines zu der Wahl
Die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages werden nach den gleichen Grundsätzen gewählt, wie sie für die Bundestagswahl gelten.
Also auch hier zwei Stimmen, Erst- und Zweitstimmen, Fünfprozenthürde. Wer in einem Wahlkreis gewählt ist, behält aber seinen Sitz auch dann, wenn seine Partei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhält. Der Landtag besteht (ohne eventuelle Überhang- und Ausgleichsmandate) aus 135 Abgeordneten (ab 2008, bis dahin waren es 155).
87 davon werden direkt in den Landtagswahlkreisen Niedersachsens gewählt. Die übrigen Sitze werden den Parteien entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil nach dem d´Hondtschen Verfahren zugeteilt.
Eine Partei, die in den Wahlkreisen mehr Sitze erringt als ihr nach ihrem Gesamtstimmenergebnis zusteht, behält diese Sitze (Überhangmandate). In diesem Fall wird die Gesamtzahl der Landtagsmandate (135) um die doppelte Zahl der Überhangmandate erhöht und die Sitzverteilung wird auf der Grundlage der erhöhten Sitzzahl neu berechnet. So wird (und dies ist eine Abweichung zur Bundestagswahl) der "Vorsprung" einer Partei, der sich durch Überhangmandate ergibt, neutralisiert.
Wer kann gewählt werden?
So wie das aktive Wahlrecht (ich wähle) ist auch das passive Wahlrecht (ich kann gewählt werden) ein wesentlicher Bestandteil unserer parlamentarischen-repräsentativen Demokratie.
Wählbar ist, wer am Wahltag
• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
• das 18. Lebensjahr vollendet hat,
• seit sechs Monaten im Land Niedersachsen seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat,
• nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
• nicht infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat.
Neben den sogenannten materiellen Voraussetzungen müssen bestimmte formelle Bedingungen erfüllt sein, damit sich jemand zur Wahl stellen kann. Diese ergeben sich aus den Vorschriften über die Aufstellung, Einreichung und Zulassung der Wahlvorschläge. Ob die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind, wird von den Wahlausschüssen festgestellt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind Deutsche, die am Wahltag
• das 18. Lebensjahr vollendet haben,
• seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in Niedersachsen haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten und
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Wie wird gewählt?
Von den insgesamt 135 Abgeordneten werden 87 in den Wahlkreisen in direkter Wahl gewählt. Wahlgewinner im Wahlkreis ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Die übrigen Abgeordnetensitze werden nach dem Verhältnis der für die Parteien abgegebenen Zweitstimmen auf die Landeslistenbewerber verteilt.
Auf dem Stimmzettel befinden sich in der linken Spalte (schwarz gedruckt) die Namen der Direktbewerber mit Angaben zu Beruf und Anschrift sowie der Name der Partei, für die der Bewerber antritt. In der rechten Spalte (blau gedruckt) sind die zugelassenen Landeslisten der Parteien mit Angabe der ersten drei Bewerber aufgeführt.
Jeder Wähler hat zwei Stimmen zu vergeben: eine Direktstimme ("Erststimme") für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten (Direktbewerbers) und eine Listenstimme ("Zweitstimme") für die Wahl der Landesliste einer Partei. Mit der Listenstimme hat der Wähler keinen direkten Einfluss auf die Bewerber, denn die Abgeordnetensitze werden hier nach der durch die Landesliste vorgegebenen Reihenfolge verteilt.
Die beiden Stimmen können unabhängig voneinander abgegeben werden, d. h., dass Erstund Zweitstimme nicht derselben Partei gegeben werden müssen (sog. Stimmensplitting).
Berücksichtigt bei der Vergabe der Abgeordnetensitze werden nur die Landeslisten derjenigen Parteien, die landesweit mindestens fünf Prozent der gültigen Listenstimmen errungen haben (sog. Fünfprozentklausel). Wer in einem Wahlkreis direkt gewählt ist, behält aber seinen Sitz auch dann, wenn die Partei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhält.
Hier finden Sie Beispiele für korrekt bzw. falsch ausgefüllte Stimmzettel.
Wann wird gewählt?
Die Landtagswahlen finden alle 5 Jahre statt. In Niedersachsen ist die nächste Wahl im Jahre 2013.
Quellen: Landeswahlleiter Niedersachsen und Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration